Patientenrechtegesetz

01.03.2009

Unter dem Motto „Patienten und Patientinnen haben Rechte“ arbeitet die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel schon lange an der Erstellung eines Patientenrechtegesetzes. Über die bisherigen Entwicklungen dazu informierte sie die Selbsthilfegruppenvertreter am 07.03.2009 in einem Expertengespräch.

Was ein Patientenrechtegesetz ausmacht, erklärt Frau Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries:

„… unser Recht ist nicht sehr transparent. Dies erschwert den Betroffenen sich über ihre Rechte zu informieren und sie auch wahrzunehmen. Patientenrechte sind unübersichtlich, verteilt auf zahlreiche Vorschriften. Sie finden sich im Gesundheits- und Sozialrecht, im Standesrecht, im Zivilrecht und im Strafrecht. Häufig sind sie nur generalklauselartig geregelt und werden erst durch die Rechtsprechung konkretisiert.“

Über das Für und Wieder eines Patientenrechtegesetzes diskutierten: der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Rolf Schwanitz, die stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und MdB Elke Ferner, Prof. Dr. Matthias Schrappe vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., Birgit Fischer von der Barmer Ersatzkasse, Dr. Siiri Ann Doka von der BAG Selbsthilfe, Prof. Dr. Robert Franke von der Universität Bramen, Frau Pulver-Stocks von der AOK Rheinland/Hamburg und Rechtsanwältin Sabrina Sokoloff.Auch die Selbsthilfegruppenvertreter wurden in die Diskussion mit eingeschlossen und konnten viele Fragen stellen. In der Diskussion ging es um IGelleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen), Grauzonen-Regelungen (wie z. B. Fahrvermögen im Alter, Sterbehilfe usw.), dass Ärzte Geld für Bonusstempel (Bonusprogramme der Krankenkassen) nehmen, um mangelhafte Rechtsformen, um das Recht auf Aufklärung, um eine sorgfältige Dokumentation von Ärzten und um eine Haftungsumkehr, da die Beweislast bisher immer noch beim Patienten liegt.

Das ein solches Gesetz nicht ganz einfach zu formulieren ist, ist allen Anwesenden klar, auch dass außer von Patienten, ebenso Hinweise von Ärzten, Rechtanwälten und Richter zu berücksichtigen sind. Insgesamt aber macht es Sinn die Patientenrechte in einem speziellen Gesetz zusammen zufassen statt sie in verschiedenen Gesetzen mühsam suchen zu müssen. Wir hoffen, dass auch nach der Bundestagswahl weiter an dieser Gesetzesvorlage gearbeitet wird.