
Die ständigen Änderungen und Neuerungen in unserem Gesundheitssystem bereiten auch vielen Brandverletzten große Sorgen.
Der Bundesrat hat am 5. Nov. das vom Bundestag am 22. Oktober verabschiedete Fallpauschalenänderungsgesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Es sieht eine Verlängerung der Einführungsphase des DRG-Systems um ein Jahr, sowie einen langsameren Umstieg vor. (www.aok.de, 15.11.2004)
Bisher ist es so geregelt, dass bis 2007 die DRG’s eingeführt sein sollen. Die Einführung von DRG’s für Brandverletzte sei ziemlich zum Abschluss der Einführungsphase vorgesehen. Die deutschsprachige Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) arbeitet seit mehreren Jahren in einer Expertenkommission an den DRG’s für Brandverletzte. Sie tun alles um die bestmögliche Behandlung weiter fortführen zu können.
Was die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln angeht, dazu gehören auch Physio- und Ergotherapie, ist für 2006 keine gesetzliche Veränderung bekannt. Dass die niedergelassenen Ärzte sich schwer dazu überreden lassen Rezepte für Brandverletzte auszugeben ist uns bekannt. Mit der Aufnahme von Schwerbrandverletzten in die Liste der chronisch Erkrankten erhoffen wir uns eine Veränderung.
Bisher konnten wir vielen Brandverletzten mit Mitgliedschaft helfen, indem wir uns vom Büro der Bundesinitiative direkt mit den jeweiligen Sachbearbeitern der Krankenkassen oder auch mit den Ärzten auseinander gesetzt haben.
Hilfreich sein kann auch ein Hinweis an Arzt und Krankenkasse auf das Buch: "Brandverletzt“ - ein Leitfaden.
Die besten Informationen zu den Verordnungen sind auf der Webseite der AOK erhältlich unter www.aok.de, Gesundheitsversorgung.
Informationen über die Gesundheitsreform ist zu erhalten unter
Mitglieder können uns jederzeit um Hilfe bitten.
Für den Text verantwortlich: Petra Krause-Wloch