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Seniorengerecht oder doch barrierefrei - auf was man achten sollte

26.01.2023

Seniorengerecht oder doch barrierefrei - auf was man achten sollte

Bei Immobilienanzeigen wird immer öfter der Begriff seniorengerecht genutzt. Da überrascht es wenig, dass bei Besichtigung der potentiellen neuen Wohnung oft ein anderes Bild vorzufinden ist.

Seniorengerecht ist kein genau definierter Begriff und kann daher nahezu von jedem verwendet werden, der seine Immobilie vermarkten will. Oft ist nur ein Bruchteil des Wohnraums auf bestimmte Bedürfnisse abgestimmt, was am Ende nicht ansatzweise mit Barrierefreiheit gleichzusetzen ist. Wer eine Wohnung sucht, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist sollte auf Worte wie barrierefrei oder rollstuhlgerecht achten. Diese sind nach DIN Normen genau definiert und dürfen nur verwendet werden, wenn die Immobilie alle Voraussetzungen erfüllt. 

Barrierefreiheit ist in DIN 18040 definiert!

DIN 18040 - Barrierefreies Bauen
Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

Rollstuhlgerechte Wohnungen befolgen zum einen die Normen der Barrierefreiheit und sind zusätzlich mit den Maßen ausgestattet, die sich an den speziellen Anforderungen von Rollstuhlfahrern orientieren. So bleibt zu hoffen, dass künftig noch klarer definiert ist, welche Wohnungen den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Bis dahin gilt es die Anzeigen möglichst genau zu lesen, sich zu informieren, nachzufragen. 

 

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