Es ist notwendig, Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen von Sachverständigen überprüfen zu lassen. Nur Sachverständige der Prüforganisation TÜV oder DEKRA dürfen die Gasanlagen in Wohnmobilen oder Wohnwagen prüfen und abnehmen. Dies muss jetzt alle 2 Jahre geschehen.
Jedoch alle anderen Besitzer von Gasanlagen, z. B. in Gartenhäusern, unterliegen nicht dieser Auflage. Gerade in Gartenhäusern kann es zu erheblichen Gefahren durch Gasanlagen kommen. Erst vor kurzem ist es bereits zum wiederholten Male in Hameln in einem Gartenhaus zur Verpuffung gekommen. Ein 83 jähriger Mann hat im Feuerball gestanden. Ebenso ist die Überprüfung von Gasgrills ratsam. Besonders die Schläuche dieser Grills sind oftmals der Witterung ausgesetzt und dadurch werden sie porös. Leider wird bei den Grills zu wenig darauf geachtet. Demnach wäre es besser bei Gasgrills die Schläuche alle 2 Jahre zu erneuern. Vor jeder Inbetriebnahme sollte die Dichtigkeit der Schläuche auf Porösität kontrolliert werden.
Daher wäre es sinnvoll, in Bereichen, die nicht verpflichtet sind eine Überprüfung durchzuführen, sich freiwillig um eine Überprüfung der Gasanlage zu kümmern, um solche Unfälle zu vermeiden bzw. vorzubeugen.