Richtlinien und Gesetze
Bundesgleichstellungsgesetz
Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte setzt neue Standards in der Behindertenpolitik. Von Ottmar Miles-Paul und Alexander Drewes.
Beeinflusst von der zum Teil schon über 25 Jahren praktizierten Gleichstellungsgesetzgebung für Behinderte in den USA und in anderen Ländern der Welt haben die deutschen Behindertenverbände für die Verabschiedung eines Bundesgleichstellungsgesetzes für Behinderte seit über zehn Jahren gekämpft. Nachdem der Bundestag am 28. Februar 2002 und der Bundesrat am 22. März 2002 das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze", wie das so genannte Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte in der Gesetzessprache richtig heißt, mit großer Mehrheit verabschiedet haben, gelten ab dem 1. Mai 2002 in Deutschland neue Standards in Sachen Barrierefreiheit und Gleichbehandlung von behinderten Menschen. Mit diesem neuen Gesetz wurde zum ersten Mal das Ziel der Beseitigung von Benachteiligungen von behinderten Menschen und die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft auf Bundesebene festgeschrieben. Was dieses Gesetz bringt und wie es einzuschätzen ist, beschreiben der sehbehinderte Publizist Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 und der mehrfach behinderte Jurist Alexander Drewes vom Forum behinderter JuristInnen in folgendem Beitrag.
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