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25 Jahre

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Der Bundesverband für Brandverletzte e.V. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.

Wir verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und zu aktualisieren. Auf Anfrage senden wir Ihnen die Selbstverpflichtung elektronisch bzw. postalisch zu.

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bundesverband für Brandverletzte e.V.
Dorfstraße 16
31020 Salzhemmendorf

Gründungsjahr:  1994: als Selbsthilfegruppe für Brandverletzte
1998: Umstrukturierung in Bundesinitiative für Brandverletzte
seit 2001: Bundesverband für Brandverletzte e.V.

2. Vollständige Satzung, Angaben zu unseren Zielen

3. Freistellungsbescheide

Der Bundesverband für Brandverletzte  ist wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentl. Gesundheitspflege von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen §§ 51 ff. AO.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

Seit 01.09.2019 beschäftigt der Bundesverband für Brandverletzte e.V. zwei MitarbeiterIn als Teilzeitkräfte. 

In 2018 haben vier Personen unseres Vorstandes 650,50 ehrenamtliche Stunden geleistet. 

In 2019 haben fünf Personen unseres Vorstandes 550 ehrenamtliche Stunden geleistet.

In 2020 hat unser Vorstand 246 ehenrematliche Stunden geleistet, denn durch die Corona Verordnung fühlten wir uns stark ausgebremst.

In 2021 hat unser Vorstand 183 Stunden geleistet. Durch die Corona Verordnung waren keine Infostände möglich und auch das Burncamp wurde weiter verschoben. 

7. Jahresabschlüsse

Angaben über unsere Einnahmen (Mittelherkunft) und Ausgaben (Mittelverwendung)..

8. Gesellschaftspolitische Verbundenheit mit Dritten

Der Bundesverband für Brandverletzte e.V. ist Mitglied im SoVD, bei Achse, bei der DVfR und Fördermitglied bei der DGV e.V.. Weiterhin gibt es 8 Regionalgruppen.

9. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen

Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen, sind Fördergelder nach den Förderrichtlinien für Selbsthilfegruppen der folgenden Krankenkassen:

 

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unseren Verein bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unseren Verein werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unseres Vereins abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unserem Kassenprüfer kontrolliert.

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